Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Catering-Leistungen von KITCHEN SECRETS
Letzte Änderung: 01.08.2022
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für die
Catering-Leistungen von KITCHEN SECRETS welche vom Kunden (im weiteren Veranstalter
genannt) beauftragt werden.
1.2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht
Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von
diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von KITCHEN SECRETS.
1.3. Änderungen dieser AGB werden dem Veranstalter spätestens zwei Monate vor dem
vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform übermittelt. Diese
Übermittelung erfolgt in elektronischer Form, wenn dieser nicht gegeben ist via Postweg. Der
Veranstalter kann die Ablehnung bis zu 4 Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderungen
erteilen.
2. Vertragsparteien,-abschluss und -haftung
2.1. Der Catering-Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbest.tigung des Angebotes, oder
elektronische Bestätigung, durch den Veranstalter gegenüber KITCHEN SECRETS zustande.
Durch die Auftragsbestätigung gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf die
KITCHEN SECRETS über.
2.2. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch, elektronisch oder
schriftlich, erkennt der Veranstalter diese AGB an.
3. Warenangebot
3.1. Das Produkt- und das Dienstleistungsangebot von KITCHEN SECRETS kann sich saisonalbedingt
ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden sein, behält sich KITCHEN
SECRETS einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
3.2. Alle Angebotsteile sind als Vorschlag zu betrachten, wobei KITCHEN SECRETS gerne auf
vom Veranstalter gewünschte Anpassungen eingeht.
4. Leistungen, Preise, Zahlung
4.1. KITCHEN SECRETS ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
4.2. Der Veranstalter ist zur Zahlung der vereinbarten Preise an KITCHEN SECRETS
verpflichtet. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und
Auslagen von KITCHEN SECRETS an Dritte.
4.3. Vereinbarten Nettopreisen im Geschäftsverkehr ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer
hinzuzurechnen. Vereinbarte Bruttopreise für den Privatverkehr enthalten die gesetzliche
Mehrwertsteuer.
4.4. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, der
Rechnungszugang kann auch per E-Mail erfolgen. Ein Verzug tritt – ohne weitere in
Verzugssetzung – ab dem 8. Tage ab Zugang der Rechnung ein. KITCHEN SECRETS kann ab
diesem Tage Verzugszinsen oder andere Ausgleichsansprüche nach den Regelungen von §
288 BGB geltend machen.
4.5. KITCHEN SECRETS ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich
zu vereinbaren.
4.6. Bei Zahlungsverzug oder objektiv belegbaren Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des
Veranstalters ist KITCHEN SECRETS berechtigt, vor weiteren Lieferungen
Sicherheitsleistungen bis zum Warenwert zzgl. 10 % zu verlangen oder die
Leistungserbringung abzulehnen.
4.7. Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten
Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte
Rechnungsempfänger KITCHEN SECRETS rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen
einer nicht rechtzeitig bekanntgegebenen geänderten Rechnungsanschrift trägt der
Veranstalter, es sei denn, es traf ihn hieran kein Verschulden
4.8. Wir sind zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn unsere Leistung später als drei Monate
nach Vertragsabschluss zu erbringen ist und in der Zwischenzeit Kosten sich um mehr als 5%
für uns erhöht haben.
Der Kunde ist berechtigt, aufgrund Preisanpassung den Vertrag zu kündigen, wenn für ihn die
Vertragserfüllung hierdurch unzumutbar wird. Die Kündigung des Vertrags ist schriftlich innerhalb
von sieben Tagen dem Veranstalter zu melden.
5. Angebote, Optionen und freie Termine
5.1. Angebote von KITCHEN SECRETS sind grundsätzlich 14 Werktage gültig und freibleibend,
sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten
verfallen mit dem Ablauf dieser 14 Werktage.
5.2. Sollten dem Veranstalter freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum
Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für
eine Verfügbarkeit eines Termins.
5.3. Sollte dem Veranstalter ein Steckbrief eines bestimmten Food Trucks oder Food Trailer
gesendet werden, besteht kein Anspruch auf die Erfüllung mit genau diesem Food Truck oder
Trailer, es sei denn es besteht eine andere vertragliche Vereinbarung.
6. Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf
6.1. Der Veranstalter ist verpflichtet, KITCHEN SECRETS gegenüber bei Auftragserteilung eine
voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben.
6.2. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind KITCHEN SECRETS schriftlich mitzuteilen.
6.3. Erhöhungen oder Reduzierungen der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer sind
bis spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Übersteigt die
Reduzierung 30% oder die Erhöhung 50% behält sich KITCHEN SECRETS ein Anpassung der
Fixkosten vor.
6.4. Sofern kein Vertragsmodell mit Veranstaltungsdauer und daran gekoppeltem
Mindestumsatz für Essen vereinbart wurde, gilt das Folgende:
1. a) Der Veranstalter verpflichtet sich, der KITCHEN SECRETS spätestens fünf Werktage
vor der Veranstaltung den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen,
anderenfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.
2. b) Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, so kann sie
zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn der
KITCHEN SECRETS hat den Grund zu verantworten.
7. Rücktritt vom Vertrag
7.1. Das Recht zur „Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund“ ist für beide
Vertragspartner möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende
schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist
erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund
durch KITCHEN SECRETS oder des Rücktritts aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen
gilt die Berechtigung zur Kündigung des Vertrages. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
7.2. Tritt der Veranstalter nach Vertragsunterzeichnung ohne wichtigen Grund vom Vertrag
zurück, ist KITCHEN SECRETS berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu
erheben, wobei der zeitliche Zugang der Rücktrittserkl.rung ausschlaggebend ist:
a) bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 25 % der Gesamtsumme gemäß aktueller
Kostenprognos
b) bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Gesamtsumme gemäß
aktueller Kostenprognose
c) bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 75 % der Gesamtsumme gemäß aktueller
Kostenprognose
d) danach 100 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
e) Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment
werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung gestellt.
f) Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie
etwa Künstlern, Eventlocation, Mietgeschirr und Dekorationsartikel) werden nach
deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Veranstalter übernimmt alle
diesbezüglich entstehenden Stornokosten.
g) Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass seitens KITCHEN SECRETS höhere
Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. KITCHEN SECRETS bleibt der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Im eigentlichen
Veranstaltungszeitraum erzielte Umsätze von KITCHEN SECRETS können nicht
geltend gemacht bzw. verrechnet werden.
h) Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich
erfolgen und wird von KITCHEN SECRETS rückbest.tigt.
7.3. KITCHEN SECRETS kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a) das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände (z.B. höhere
Gewalt) nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrages das Ansehen
von KITCHEN SECRETS in der Öffentlichkeit gefährden könnte oder die Mitarbeiter gefährdet
sind. In diesen Fällen ist der Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz ausgeschlossen.
b) wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen. Der Veranstalter ist bei
Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht befreit.
8. Termine, Lieferung
8.1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die
vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, KITCHEN SECRETS
wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren,
außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles
zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem
Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist
erbracht werden kann, wird KITCHEN SECRETS von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen
befreit. Soweit KITCHEN SECRETS die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat,
besteht kein Schadenersatzanspruch des Veranstalters.
8.2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin
an die von dem Veranstalter angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort
betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle
usw. sind durch den Veranstalter bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit KITCHEN
SECRETS sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen KITCHEN SECRETS
solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den
Lieferort betreffend, behält sich KITCHEN SECRETS die Berechnung einer
Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen die durch erschwerte Bedingungen am
Aufbauort entstehen, gehen nicht zu Lasten von KITCHEN SECRETS.
8.3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die KITCHEN
SECRETS selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche
behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Veranstalter zu beschaffen.
8.4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen
nicht zu Lasten von KITCHEN SECRETS. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten
Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.
9. Transport, Gefahrenübergang: Buffet-Lieferungen, Non-Food-Lieferung
9.1. Sofern vom Veranstalter Buffet-Lieferungen beauftragt werden und die Erzeugnisse von
KITCHEN SECRETS nicht auf Food Trucks oder an mobilen Theken erhitzt, gekühlt und frisch
zubereitet werden, gelten die folgenden Regelungen:
a) Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der
Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit eines Buffets auf maximal zwei Stunden
begrenzt. Danach endet die Gewährleistung von KITCHEN SECRETS.
b) KITCHEN SECRETS übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes
ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Veranstalter keine Haftung.
9.2. Geschirr, Besteck, Gläser, Zelte, Bänke, Tische, Stühle, Zapfanlagen usw. verbleiben im
Eigentum des Ausleihers. KITCHEN SECRETS ist berechtigt, die Örtlichkeit, auf die die
Gegenstände gebracht wurden, zu betreten um diese abzutransportieren. Ein
Zurückbehaltungsrecht steht dem Veranstalter nur hinsichtlich anerkannter oder
rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Handelt es sich bei den Örtlichkeiten um solche,
hinsichtlich derer der Veranstalter kein Hausrecht innehat, hat er dies anzuzeigen und eine
Erlaubnis des Berechtigten zu übergeben. Bei Anlieferung hat der Veranstalter die
Gegenstände auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und auf Verlangen schriftlich
zu quittieren. Soweit nicht durch Mitarbeiter von KITCHEN SECRETS verursacht, trägt der
Veranstalter ab Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung. Zu ersetzen ist
der Anschaffungspreis.
9.3. Mit der Lieferung erhaltenes Equipment ist vom Veranstalter pfleglich zu behandeln.
Geschirr und Gläser sind dabei in vorhandene Kisten einzuordnen um Transportschäden zu
vermeiden. Bis zur Abholung und Übernahme durch die KITCHEN SECRETS haftet der
Veranstalter im vollen Umfang für Verlust und Beschädigung.
10. Mängel und Gewährleistung
10.1 Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen KITCHEN SECRETS unverzüglich
(nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert beanstandet
werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt
die Leistung von KITCHEN SECRETS als vom Veranstalter akzeptiert.
10.2 Bei berechtigten Mängeln steht KITCHEN SECRETS das Recht zur Nachbesserung oder
Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Veranstalter dann,
sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen, ein
Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.
10.3 KITCHEN SECRETS versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit
größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. KITCHEN SECRETS haftet nicht
nach Ablieferung beim Veranstalter für Schäden an der Ware durch unsachgemäßen
Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen.
10.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Veranstalter durch
natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder
unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht
auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und
sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
11. Haftung durch KITCHEN SECRETS
11.1 Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von KITCHEN SECRETS infolge
unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten
Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher
Nebenverpflichtungen vom Veranstalter nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so
gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Veranstalters die folgenden Regelungen: Für
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet KITCHEN SECRETS, aus
welchen Rechtsgründen auch immer, nur
a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) bei Mängeln, die KITCHEN SECRETS verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert
hat,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personenoder
Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
11.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die KITCHEN SECRETS
auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im
letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.3 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art,
sofern der Veranstalter am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen
nicht an die KITCHEN SECRETS zurückgibt sondern diese an Dritte verteilt.
11.4 Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die KITCHEN
SECRETS im Auftrag des Veranstalters eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen,
sofern KITCHEN SECRETS nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der
Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird.
Der Veranstalter kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der KITCHEN SECRETS
gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
11.5 Ebenso wenig haftet die KITCHEN SECRETS für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen
des Veranstalters selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und
Getränken.
11.6 Der Veranstalter ist verpflichtet, KITCHEN SECRETS rechtzeitig auf die Möglichkeit der
Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
12. Haftung des Veranstalters
12.1 Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters
verursacht werden, haftet der Veranstalter. Die Kosten daraus sind KITCHEN SECRETS voll zu
ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums von KITCHEN
SECRETS wird dies dem Veranstalter zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls wird
KITCHEN SECRETS den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen.
KITCHEN SECRETS haftet keinesfalls für jegliches eingebrachte Eigentum im Falle von Verlust,
Bruch oder Beschädigung.
12.2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis
zur Rückstellung dem Veranstalter. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom
Veranstalter zu vertreten und werden durch KITCHEN SECRETS gesondert berechnet.
13. Datenschutz
13.1. Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke verwendet
und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke von
KITCHEN SECRETS kann der Veranstalter widersprechen.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
14.2 Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz von
KITCHEN SECRETS.
14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist
Duisburg, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist
Gerichtsstand ebenfalls Duisburg.
14.4 Es gilt deutsches Recht.
14.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.