Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Catering-Leistungen von KITCHEN SECRETS

Letzte Änderung: 01.08.2022

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für die

Catering-Leistungen von KITCHEN SECRETS welche vom Kunden (im weiteren Veranstalter

genannt) beauftragt werden.

1.2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht

Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von

diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von KITCHEN SECRETS.

1.3. Änderungen dieser AGB werden dem Veranstalter spätestens zwei Monate vor dem

vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform übermittelt. Diese

Übermittelung erfolgt in elektronischer Form, wenn dieser nicht gegeben ist via Postweg. Der

Veranstalter kann die Ablehnung bis zu 4 Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderungen

erteilen.

2. Vertragsparteien,-abschluss und -haftung

2.1. Der Catering-Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbest.tigung des Angebotes, oder

elektronische Bestätigung, durch den Veranstalter gegenüber KITCHEN SECRETS zustande.

Durch die Auftragsbestätigung gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf die

KITCHEN SECRETS über.

2.2. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch, elektronisch oder

schriftlich, erkennt der Veranstalter diese AGB an.

3. Warenangebot

3.1. Das Produkt- und das Dienstleistungsangebot von KITCHEN SECRETS kann sich saisonalbedingt

ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden sein, behält sich KITCHEN

SECRETS einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.

3.2. Alle Angebotsteile sind als Vorschlag zu betrachten, wobei KITCHEN SECRETS gerne auf

vom Veranstalter gewünschte Anpassungen eingeht.

4. Leistungen, Preise, Zahlung

4.1. KITCHEN SECRETS ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.

4.2. Der Veranstalter ist zur Zahlung der vereinbarten Preise an KITCHEN SECRETS

verpflichtet. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und

Auslagen von KITCHEN SECRETS an Dritte.

4.3. Vereinbarten Nettopreisen im Geschäftsverkehr ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer

hinzuzurechnen. Vereinbarte Bruttopreise für den Privatverkehr enthalten die gesetzliche

Mehrwertsteuer.

4.4. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, der

Rechnungszugang kann auch per E-Mail erfolgen. Ein Verzug tritt – ohne weitere in

Verzugssetzung – ab dem 8. Tage ab Zugang der Rechnung ein. KITCHEN SECRETS kann ab

diesem Tage Verzugszinsen oder andere Ausgleichsansprüche nach den Regelungen von §

288 BGB geltend machen.

4.5. KITCHEN SECRETS ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu

verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich

zu vereinbaren.

4.6. Bei Zahlungsverzug oder objektiv belegbaren Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des

Veranstalters ist KITCHEN SECRETS berechtigt, vor weiteren Lieferungen

Sicherheitsleistungen bis zum Warenwert zzgl. 10 % zu verlangen oder die

Leistungserbringung abzulehnen.

4.7. Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten

Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte

Rechnungsempfänger KITCHEN SECRETS rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen

einer nicht rechtzeitig bekanntgegebenen geänderten Rechnungsanschrift trägt der

Veranstalter, es sei denn, es traf ihn hieran kein Verschulden

4.8. Wir sind zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn unsere Leistung später als drei Monate

nach Vertragsabschluss zu erbringen ist und in der Zwischenzeit Kosten sich um mehr als 5%

für uns erhöht haben.

Der Kunde ist berechtigt, aufgrund Preisanpassung den Vertrag zu kündigen, wenn für ihn die

Vertragserfüllung hierdurch unzumutbar wird. Die Kündigung des Vertrags ist schriftlich innerhalb

von sieben Tagen dem Veranstalter zu melden.

5. Angebote, Optionen und freie Termine

5.1. Angebote von KITCHEN SECRETS sind grundsätzlich 14 Werktage gültig und freibleibend,

sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten

verfallen mit dem Ablauf dieser 14 Werktage.

5.2. Sollten dem Veranstalter freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum

Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für

eine Verfügbarkeit eines Termins.

5.3. Sollte dem Veranstalter ein Steckbrief eines bestimmten Food Trucks oder Food Trailer

gesendet werden, besteht kein Anspruch auf die Erfüllung mit genau diesem Food Truck oder

Trailer, es sei denn es besteht eine andere vertragliche Vereinbarung.

6. Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf

6.1. Der Veranstalter ist verpflichtet, KITCHEN SECRETS gegenüber bei Auftragserteilung eine

voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben.

6.2. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind KITCHEN SECRETS schriftlich mitzuteilen.

6.3. Erhöhungen oder Reduzierungen der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer sind

bis spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Übersteigt die

Reduzierung 30% oder die Erhöhung 50% behält sich KITCHEN SECRETS ein Anpassung der

Fixkosten vor.

6.4. Sofern kein Vertragsmodell mit Veranstaltungsdauer und daran gekoppeltem

Mindestumsatz für Essen vereinbart wurde, gilt das Folgende:

1. a) Der Veranstalter verpflichtet sich, der KITCHEN SECRETS spätestens fünf Werktage

vor der Veranstaltung den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen,

anderenfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.

2. b) Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, so kann sie

zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn der

KITCHEN SECRETS hat den Grund zu verantworten.

7. Rücktritt vom Vertrag

7.1. Das Recht zur „Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund“ ist für beide

Vertragspartner möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende

schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist

erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund

durch KITCHEN SECRETS oder des Rücktritts aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen

gilt die Berechtigung zur Kündigung des Vertrages. Die Geltendmachung eines

weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.

7.2. Tritt der Veranstalter nach Vertragsunterzeichnung ohne wichtigen Grund vom Vertrag

zurück, ist KITCHEN SECRETS berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu

erheben, wobei der zeitliche Zugang der Rücktrittserkl.rung ausschlaggebend ist:

a) bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 25 % der Gesamtsumme gemäß aktueller

Kostenprognos

b) bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Gesamtsumme gemäß

aktueller Kostenprognose

c) bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 75 % der Gesamtsumme gemäß aktueller

Kostenprognose

d) danach 100 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

e) Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment

werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung gestellt.

f) Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie

etwa Künstlern, Eventlocation, Mietgeschirr und Dekorationsartikel) werden nach

deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Veranstalter übernimmt alle

diesbezüglich entstehenden Stornokosten.

g) Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass seitens KITCHEN SECRETS höhere

Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. KITCHEN SECRETS bleibt der

Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Im eigentlichen

Veranstaltungszeitraum erzielte Umsätze von KITCHEN SECRETS können nicht

geltend gemacht bzw. verrechnet werden.

h) Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich

erfolgen und wird von KITCHEN SECRETS rückbest.tigt.

7.3. KITCHEN SECRETS kann vom Vertrag zurücktreten, wenn

a) das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände (z.B. höhere

Gewalt) nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrages das Ansehen

von KITCHEN SECRETS in der Öffentlichkeit gefährden könnte oder die Mitarbeiter gefährdet

sind. In diesen Fällen ist der Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz ausgeschlossen.

b) wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen. Der Veranstalter ist bei

Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht befreit.

8. Termine, Lieferung

8.1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die

vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, KITCHEN SECRETS

wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren,

außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles

zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem

Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist

erbracht werden kann, wird KITCHEN SECRETS von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen

befreit. Soweit KITCHEN SECRETS die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat,

besteht kein Schadenersatzanspruch des Veranstalters.

8.2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin

an die von dem Veranstalter angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort

betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle

usw. sind durch den Veranstalter bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit KITCHEN

SECRETS sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen KITCHEN SECRETS

solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den

Lieferort betreffend, behält sich KITCHEN SECRETS die Berechnung einer

Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen die durch erschwerte Bedingungen am

Aufbauort entstehen, gehen nicht zu Lasten von KITCHEN SECRETS.

8.3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die KITCHEN

SECRETS selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche

behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Veranstalter zu beschaffen.

8.4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen

nicht zu Lasten von KITCHEN SECRETS. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten

Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.

9. Transport, Gefahrenübergang: Buffet-Lieferungen, Non-Food-Lieferung

9.1. Sofern vom Veranstalter Buffet-Lieferungen beauftragt werden und die Erzeugnisse von

KITCHEN SECRETS nicht auf Food Trucks oder an mobilen Theken erhitzt, gekühlt und frisch

zubereitet werden, gelten die folgenden Regelungen:

a) Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der

Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit eines Buffets auf maximal zwei Stunden

begrenzt. Danach endet die Gewährleistung von KITCHEN SECRETS.

b) KITCHEN SECRETS übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes

ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Veranstalter keine Haftung.

9.2. Geschirr, Besteck, Gläser, Zelte, Bänke, Tische, Stühle, Zapfanlagen usw. verbleiben im

Eigentum des Ausleihers. KITCHEN SECRETS ist berechtigt, die Örtlichkeit, auf die die

Gegenstände gebracht wurden, zu betreten um diese abzutransportieren. Ein

Zurückbehaltungsrecht steht dem Veranstalter nur hinsichtlich anerkannter oder

rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Handelt es sich bei den Örtlichkeiten um solche,

hinsichtlich derer der Veranstalter kein Hausrecht innehat, hat er dies anzuzeigen und eine

Erlaubnis des Berechtigten zu übergeben. Bei Anlieferung hat der Veranstalter die

Gegenstände auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und auf Verlangen schriftlich

zu quittieren. Soweit nicht durch Mitarbeiter von KITCHEN SECRETS verursacht, trägt der

Veranstalter ab Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung. Zu ersetzen ist

der Anschaffungspreis.

9.3. Mit der Lieferung erhaltenes Equipment ist vom Veranstalter pfleglich zu behandeln.

Geschirr und Gläser sind dabei in vorhandene Kisten einzuordnen um Transportschäden zu

vermeiden. Bis zur Abholung und Übernahme durch die KITCHEN SECRETS haftet der

Veranstalter im vollen Umfang für Verlust und Beschädigung.

10. Mängel und Gewährleistung

10.1 Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen KITCHEN SECRETS unverzüglich

(nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert beanstandet

werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt

die Leistung von KITCHEN SECRETS als vom Veranstalter akzeptiert.

10.2 Bei berechtigten Mängeln steht KITCHEN SECRETS das Recht zur Nachbesserung oder

Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Veranstalter dann,

sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen, ein

Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.

10.3 KITCHEN SECRETS versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit

größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. KITCHEN SECRETS haftet nicht

nach Ablieferung beim Veranstalter für Schäden an der Ware durch unsachgemäßen

Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen.

10.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Veranstalter durch

natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder

unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht

auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und

sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.

11. Haftung durch KITCHEN SECRETS

11.1 Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von KITCHEN SECRETS infolge

unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten

Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher

Nebenverpflichtungen vom Veranstalter nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so

gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Veranstalters die folgenden Regelungen: Für

Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet KITCHEN SECRETS, aus

welchen Rechtsgründen auch immer, nur

a) bei Vorsatz,

b) bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,

c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,

d) bei Mängeln, die KITCHEN SECRETS verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert

hat,

e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personenoder

Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

11.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die KITCHEN SECRETS

auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im

letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

11.3 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art,

sofern der Veranstalter am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen

nicht an die KITCHEN SECRETS zurückgibt sondern diese an Dritte verteilt.

11.4 Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die KITCHEN

SECRETS im Auftrag des Veranstalters eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen,

sofern KITCHEN SECRETS nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der

Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird.

Der Veranstalter kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der KITCHEN SECRETS

gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.

11.5 Ebenso wenig haftet die KITCHEN SECRETS für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen

des Veranstalters selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und

Getränken.

11.6 Der Veranstalter ist verpflichtet, KITCHEN SECRETS rechtzeitig auf die Möglichkeit der

Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

12. Haftung des Veranstalters

12.1 Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters

verursacht werden, haftet der Veranstalter. Die Kosten daraus sind KITCHEN SECRETS voll zu

ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums von KITCHEN

SECRETS wird dies dem Veranstalter zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls wird

KITCHEN SECRETS den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen.

KITCHEN SECRETS haftet keinesfalls für jegliches eingebrachte Eigentum im Falle von Verlust,

Bruch oder Beschädigung.

12.2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis

zur Rückstellung dem Veranstalter. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom

Veranstalter zu vertreten und werden durch KITCHEN SECRETS gesondert berechnet.

13. Datenschutz

13.1. Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke verwendet

und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke von

KITCHEN SECRETS kann der Veranstalter widersprechen.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser

Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen

oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

14.2 Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz von

KITCHEN SECRETS.

14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist

Duisburg, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder

Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist

Gerichtsstand ebenfalls Duisburg.

14.4 Es gilt deutsches Recht.

14.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im

Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.